Wichtige Gesetze in Dänemark, die Sie vor der Einreise kennen sollten
Gesetze in Dänemark: Jedes Land hat bestimmte Gesetze, die bei Touristen vielleicht nicht so bekannt sind. Was in einem Land ganz normal ist und als selbstverständlich gilt, kann in einem anderen Erstaunen oder sogar Empörung auslösen. Aufgrund dessen ist es vor dem Urlaub in einem fremden Land wichtig, sich über die Regelungen und Gesetze des jeweiligen Landes zu informieren.
Erfahren Sie im Folgenden alles über wichtige Gesetze in Dänemark.
Was braucht mein Hund, um nach Dänemark einreisen zu dürfen?
Viele Urlauber bevorzugen es, mit ihrem Hund zu verreisen. Die schöne Natur und endlose Strände Dänemarks sind auch für Hunde das Paradies schlechthin. Vor Ihrer Reise mit dem Hund nach Dänemark, sollten Sie allerdings die Einreisebestimmungen überprüfen. Dänemark hat nämlich ein strenges Hundegesetz.
Das Gesetz wurde zwar ab April 2014 entschärft, aber es gelten immer noch strenge Regeln. So war es früher dänischen Grundstückseigentümern erlaubt, einen streunenden Hund oder eine Katze auf ihrem Grundstück zu erschießen. Glücklicherweise wurde dieses Gesetz entschärft. Trotzdem können Hundebesitzer bis zu 270 € bezahlen, wenn Ihr Hund zum wiederholten Mal auf fremdem Grundstück auftaucht.
Um mit dem Hund nach Dänemark einzureisen, benötigen Sie einen gültigen europäischen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung per Mikrochip sowie eine gültige Tollwutimpfung. Nicht geimpfte Hunde, die jünger als 3 Monate sind und deren Besitzer keinen Wohnsitz in Dänemark hat, dürfen nicht einreisen.
Seit Juli 2010 müssen Hundebesitzer für eine Kennzeichnung und Registrierung ihrer Hunde per Mikrochip sorgen. Entlaufene Hunde ohne einen Mikrochip werden von der Polizei in ein Tierheim abgegeben, falls sich der Besitzer nach drei Tagen nicht gemeldet hat. Anschließend können die Hunde weiterverkauft oder sogar eingeschläfert werden.
Werden in Dänemark Hunde getötet?
In Dänemark gelten strikte Einreisebestimmungen, wenn es um bestimmte Hunderassen sowie Mischlinge als Kreuzung von verbotenen Rassen geht. Die Reihe der sogenannten Listenhunde bzw. Kampfhunde wurde mit dem Gesetz zur Hunde- und Tierhaltung erweitert. Wenn sie nach März 2010 angeschafft wurden, ist die Haltung, Zucht und Einfuhr folgendener Hunderassen nach Dänemark verboten:
• Pit Bull Terrier
• Tosa Inu
• American Staffordshire Terrier
• Fila Brasileiro
• Dogo Argentino (argentinische Dogge)
• American Bulldog
• Boerboel
• Kangal
• Zentralasiatischer, Kaukasischer und Südrussischer Owtscharka
• Tornjak
• Šarplaninac
Das bezieht sich auch auf Mischlinge als Kreuzung dieser Hunderassen. Gefährlich für Hunde könnte es auch dann werden, wenn sie einem Listenhund auch nur ähnlich sehen. Aufgrund dessen sollten Sie als Besitzer darauf achten, den Beweis bzw. die Dokumentation zur Rasse zu erbringen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Polizei den Hund einschläfern lässt.
Solche Hunde, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden, müssen an einer maximal 2 Meter langen Leine geführt und einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Der Zeitpunkt der Anschaffung muss vom Hundebesitzer dokumentiert werden können.
Die aufgeführten Hunde dürfen allerdings miteinreisen, wenn der Hundebesitzer nur auf der Transit-Durchfahrt durch Dänemark ist. Dabei dürfen sie auch kurz Luft schnappen, jedoch das Fahrzeug nicht für längere Zeit verlassen.
Was passiert bei gravierenden Vorfällen mit Hunden?
Auch wenn das Hundegesetz in Dänemark entschärft wurde, können Hunde bei gravierenden Vorfällen unabhängig von der Rasse sanktioniert werden. Sollte der Hund für Tier oder Mensch aus irgendeinem Grund gefährlich werden, kann die Polizei Leinenpflicht und Maulkorb anordnen.
Bei schwerwiegenden Fällen wie Beißattacken kann der Hundebesitzer einen Sachverständigen hinzuziehen. Dieser wird dann begutachten, ob eine Einschläferung des Tieres nötig ist. Wenn der Hund nur gespielt oder sich verteidigt hat, müssen die Hundebesitzer allerdings keine Angst um ihren Hund haben.
Was darf ich über die Grenze nach Dänemark mitnehmen?
Die Einreise aus Deutschland nach Dänemark als Mitglied der Europäischen Union verläuft relativ unkompliziert, da es normalerweise keine Grenzkontrollen gibt. Innerhalb der EU dürfen ab 2004 Waren allgemein frei transportiert werden. Trotzdem können Sie nicht alles und in unbegrenzter Menge nach Dänemark einführen. Selbst beim Warentransport für Güter des persönlichen Bedarfs sind nämlich bestimmte Mengengrenzen vorgegeben. Diese Mengenbegrenzungen müssen trotz der fehlenden Grenzkontrollen bei Reisen nach Dänemark eingehalten werden.
Geld und Wertgegenstände
Geldmittel und Wertgegenstände wie Edelmetalle oder Edelsteine bei einem Wert über 10.000 Euro sollten beim Zollbeamten angemeldet werden. Reisende sind dazu verpflichtet, den Gesamtwert, die Herkunft und den Verwendungszweck anzugeben. Ansonsten droht eine Geldbuße.
Lebensmittel, Pflanzen, Tabak und Alkohol
Die Einfuhr von Fleisch und Fleischprodukten von Reptilien und Meeressäugetieren (Robben, Walrossen, Krokodilen, Walen, Schlangen, etc.) ist in Dänemark verboten. Sonstige Lebensmittel und Pflanzen können ohne Probleme nach Dänemark mitgenommen werden.
Eigentlich gibt es für EU-Bürger keine mengenmäßige Obergrenze bei der Einführung von Alkohol und Tabakwaren nach Dänemark. Das Wichtigste dabei ist, dass die mitgebrachte Ware für den Eigenbedarf ist und auch so aussieht. Sollte der Zollbeamte das anders bewerten, muss ein gewerblicher Transport angenommen werden.
Was muss ich in Dänemark im Auto haben?
Für die Einreise mit dem Auto werden ein gültiger Fahrschein und eine Kraftfahrzeugzulassung sowie ein Euro-Nummernschild bzw. ein Nationalitätszeichen benötigt. Genauso wie in Deutschland müssen Autofahrer in Dänemark einen zugelassenen Verbandskasten sowie ein Warndreieck haben. Bei einer Verkehrskontrolle ist es wichtig, dass der Fahrer den Verbandskasten so schnell wie möglich finden kann. Außerdem muss auch auf das Verfallsdatum des Inhalts geachtet werden.
Wenn Kinder unter 3 Jahren im Auto dabei sind, müssen diese ebenfalls wie in Deutschland in einem geeigneten Kindersitz sitzen. Warnwesten, Feuerlöscher, Winterreifen sowie Ersatzreifen sind in Dänemark im Auto zwar keine Pflicht, jedoch empfehlenswert.
Welche Gesetze muss ich in Dänemark beim Autoverkehr beachten?
Damit es nicht zu teuer wird, sollte im Allgemeinen in Dänemark nicht zu schnell gefahren und auf die Verkehrsregeln geachtet werden. Auf Autobahnen ist das Tempolimit 130 km pro Stunde. Das Tempolimit in Innenorten ist 50 km pro Stunde, während auf Landstraßen bis zu 80 km pro Stunde gefahren werden darf.
In Dänemark muss auch tagsüber das Abblendlicht an sein. Fahrer eines Kraftfahrzeugs, die die Obergrenze von 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut überschreiten, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen und können sogar das Auto verlieren. Hohe Geldstrafen gibt es auch für all diejenigen, die keine Parkgebühren zahlen und sich generell nicht an die Verkehrsvorschriften halten.
Was soll ich bei Krankheiten und Unfällen in Dänemark machen?
Auch im Urlaub in Dänemark können Krankheiten und Unfälle passieren. Bei einem Unfall können Sie einfach die Nummer 112 wählen und der Krankenwagen sollte in kürzester Zeit kommen. Urlauber in Dänemark können bei Erkrankungen einen dänischen Arzt aufsuchen und dabei die Krankenkarte vorweisen. Die Rezepte können einfach in der Apotheke eingelöst werden.